Herausforderung & Lösung

Preisspiegel - 6 Tipps und Beispiele

Im folgenden Blogeintrag zeigen wir Ihnen sechs wertvolle Tipps, wie Sie einen nützlichen Preisspiegel erstellen können.

6 Tipps und Beispiele für einen guten Preisspiegel in der Bauplanung

Warum Äpfel mit Birnen vergleichen 

Die Grundlage für einen guten Preisspiegel ist ein geeignetes Leistungsverzeichnis. Im Normalfall werden in einem Leistungsverzeichnis alle Leistungen zusammengefasst, die an ein Gewerk vergeben werden sollen. Anhand dieses Verzeichnisses werden Kosten ermittelt und durch einen Vergleich mit der Kostenabrechnung die Kostenkontrolle durchgeführt. Ein Preisspiegel wird nach Abschluss der Ausschreibung aufgestellt. Bevor ein Preisspiegel erstellt wird, werden die eingegangenen Angebote der Gewerke  geprüft und ausgewertet. Allerdings ergeben sich bei der Auswertung unterschiedlicher Angebote mehrere Herausforderungen. 

Im folgenden Blogeintrag zeigen wir Ihnen sechs wertvolle Tipps, wie Sie einen nützlichen Preisspiegel erstellen können. 

Nach dem Vergaberecht soll ein Bieter den Zuschlag dann erhalten, wenn seine Preise angemessen sind. Es geht nicht nur um den günstigsten Preis. Niemandem ist geholfen, wenn die beauftragte billigste Firma mitten in der Bauphase insolvent geht. 

Unsere 6 Tipps:

1. Als Faustregel gilt, dass der Bieter mehr als 25 % unter dem Nächsthöheren liegen sollte. Achten Sie deshalb, beim Auswerten des Preisspiegels, auf die prozentualen Differenzen.


2. Falls Sie im Vorfeld in den Auftragsbedingungen die Rücklage in einer Urkalkulation vereinbart haben, kann die Offenlegung weitere Erkenntnisse über die Preisbildung liefern.


3. Beim Vergleich der Preise sollten Sie stets hellhörig werden, wenn Preise nicht abgeben wurden. Hier muss klar dokumentiert werden, ob die Position demnach kostenlos ist oder mit anderen Positionen abgegolten wird. Unter Umständen lohnt es sich daher, diese nicht direkt in den Vergleich zu nehmen, sondern sie als Nebenangebot zu betrachten.  


4. Vermerken Sie im Preisspiegel die Bieterpreise mit einer entsprechenden Erklärung um die Bewertung des Bieters auch im Nachgang noch nachvollziehen zu können. Ein Beispiel für eine angemessene Erklärung wäre folgendes: Bieter XY: keine Preisabgabe, Angebot bleibt in Wertung.


5. Je nach Vergabeform dürfen Herstellerangaben vom Bieter gemacht werden. Die Vorgabe des Ausschreibenden lautet oft: Fabrikat XY oder gleichwertig. Falls Sie nicht darauf verzichten können, bewerten Sie die Bieterherstellerangaben in einer zusätzlichen Prüfung und dokumentieren Sie diese.

6. Bei einer Vergabe ist nicht nur der Gesamtpreis entscheidend, es kann sogar sein, dass sich der vermeintlich günstigste Bieter bei späteren Massenmehrungen oder Nachträgen, teurer herausstellt. Achten Sie daher darauf, dass nicht nur der Gesamtpreis verglichen wird, sondern auch jede einzelne Position. Das heißt: Wer hat in der jeweiligen Position den günstigsten beziehungsweise teuersten Preis? Insbesondere bei der Verwendung von Eventualpositionen oder Alternativpositionen, ist ein Vergleich unentbehrlich. Bei diesen Positionen werden nur die Einheitspreise angegeben und der Gesamtpreis fließt nicht mit ein. So kann bei einer Beauftragung dieser Positionen später ein höher Preis Ihre Baukalkulation entstehen, als zuvor erwartet.


Wenn Sie beim Vergleich der Bieterpreise den richtigen Riecher haben und nicht den Gesamtpreis, sondern die einzelnen Positionen miteinander vergleichen, können Sie die besten Angebote identifizieren. 


Tenera's cleverer Preisspiegel:

Preisspiegel

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Quellen: bauplanung. de

Veröffentlicht von

Christopher Gorniak

12.1.2023

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