Bescheingungsmanagement

Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt online beantragen – so geht’s über ELSTER

Erfahren Sie, wie Sie die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt über ELSTER online beantragen.

Wie beantragt man eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung online über ELSTER?

Wer als Subunternehmen oder Auftragnehmer in Deutschland Bauleistungen erbringt, wird häufig von Auftraggebern aufgefordert, bestimmte Nachweise einzureichen. Besonders wichtig ist dabei die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Sie bestätigt, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt – und ist oft Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen, Projektvergaben oder die Zusammenarbeit mit Generalunternehmen.

In vielen Fällen lässt sich die Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt online beantragen, etwa über das ELSTER-Portal. In diesem Artikel zeigen wir, wie das funktioniert – Schritt für Schritt.

So funktioniert die Beantragung über ELSTER:

  1. Melden Sie sich bei www.elster.de mit Ihrem ELSTER-Zertifikat an.
  2. Navigieren Sie zu „Formulare & Leistungen“ → „Alle Formulare“ → „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“.
    Hinweis: Dieses Formular ist meist nur für Unternehmensprofile sichtbar.
  3. Füllen Sie das Formular aus und beantragen Sie die „Bescheinigung in Steuersachen“.
    Geben Sie folgende Informationen an:
    • Name und Anschrift
    • Steuernummer (falls vorhanden)
    • Zweck der Bescheinigung (z. B. Bauauftrag, Ausschreibung, Gewerbeanmeldung)
    • Anzahl der benötigten Exemplare
  4. Senden Sie den Antrag elektronisch ab. Die Bescheinigung wird in der Regel per Post verschickt, manchmal auch elektronisch.

Alternative Beantragung per Post oder E-Mail

Falls die Option „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“ in Ihrem ELSTER-Konto nicht angezeigt wird – was z. B. bei Privatpersonen oder bestimmten Nutzerprofilen vorkommen kann – ist auch eine Beantragung per Post oder E-Mail möglich.

Senden Sie dazu ein formloses Schreiben mit den oben genannten Angaben direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.

Weiterführende Informationen

Eine ausführliche Anleitung zur Nutzung der „Sonstigen Nachricht an das Finanzamt“ finden Sie im offiziellen PDF des Landesamts für Steuern Niedersachsen:
👉 PDF-Anleitung: Nachrichten und Dokumente über ELSTER versenden

Wichtige Hinweise:

  • Die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist in vielen Bundesländern kostenlos. In Berlin z. B. kann eine Gebühr von ca. 17,90 € anfallen.
  • Die Bearbeitungszeit variiert je nach Finanzamt – von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen.
  • Beantragen Sie die Bescheinigung rechtzeitig, insbesondere wenn Sie an einer Ausschreibung teilnehmen oder kurzfristig für einen Bauauftrag zugelassen werden möchten.

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Veröffentlicht von

Michal Kozlowski

12.6.2025

Mehr dazu in unserer Broschüre zur Plattform.

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