Stand: Dezember 2025
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Tenera Systems GmbH, Glasbläserallee 4a, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin unter HRB 281905 B (nachfolgend „Tenera Systems“), und Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, die die Software-as-a-Service-Plattform Tenera nutzen (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Plattform Tenera. Sie bilden zusammen mit dem jeweiligen Angebot und der Leistungsbeschreibung die vertragliche Grundlage zwischen den Parteien.
1.3 Tenera Systems tritt nicht in bestehende Vertragsverhältnisse der Digital Rocks GmbH ein und übernimmt keine Verpflichtungen, Verbindlichkeiten oder Haftungen aus den Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Digital Rocks GmbH. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Tenera Systems entsteht ausschließlich durch Abschluss eines neuen Vertrages zwischen den Parteien. Soweit Kunden ihre bisher in der Plattform gespeicherten Daten weiter nutzen möchten, ist hierfür der Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages erforderlich.
1.4 Im Falle von Widersprüchen zwischen Dokumenten haben die Bestimmungen des individuellen Angebots Vorrang vor diesen AGB; nachrangig gelten die Leistungsbeschreibung und sonstige Anlagen. Individuelle Abreden in Textform haben Vorrang vor sämtlichen Vertragsbestandteilen.
1.5 Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Ihrer Geltung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ein Schweigen von Tenera Systems auf entsprechende Bedingungen stellt keine Zustimmung dar.
2.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung und Nutzung der cloudbasierten Software-as-a-Service-Plattform Tenera (nachfolgend „Plattform“). Die Plattform unterstützt den Kunden insbesondere bei der digitalen Erfassung, Verwaltung, Prüfung, Strukturierung und Archivierung von Bescheinigungen, Nachunternehmerangaben sowie weiteren projekt- und unternehmensbezogenen Informationen.
2.2 Tenera Systems stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages den Zugang zur jeweils aktuellen Version der Plattform über das Internet zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt entweder im Wege des Remote-Zugriffs über einen gängigen Webbrowser oder über eine von Tenera Systems bereitgestellte Programmierschnittstelle (API). Ein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Funktionen oder Funktionalitäten besteht nur, soweit diese im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich benannt sind. Tenera Systems schuldet keine bestimmte Ausgestaltung, Verfügbarkeit oder Kompatibilität der API mit den Systemen des Kunden oder mit Drittanbietersystemen. Für die Einrichtung, Konfiguration und den sicheren Betrieb eigener Systeme oder Integrationen ist allein der Kunde verantwortlich.
2.3 Tenera Systems entwickelt die Plattform kontinuierlich weiter. Dies umfasst insbesondere Fehlerbehebungen, Optimierungen, Änderungen an Funktionalitäten, Nutzerschnittstellen oder Systemarchitektur sowie die Einführung neuer Module. Solche Änderungen sind zulässig, sofern sie den vertraglich zugesicherten Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigen. Tenera Systems ist berechtigt, veraltete Funktionen zu ersetzen oder einzustellen, sofern dem Kunden keine unzumutbaren Nachteile entstehen.
2.4 Tenera Systems ist berechtigt, die Programmierschnittstelle (API) weiterzuentwickeln, zu ändern oder zu beschränken. Änderungen, die zu einer Inkompatibilität mit bestehenden Integrationen des Kunden führen können („Breaking Changes“), werden jedoch nur unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist vorgenommen.
2.5 Tenera Systems wird Breaking Changes mindestens neunzig (90) Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform oder über eine geeignete technische Mitteilung (z. B. Changelog, Entwicklerdokumentation oder Systemhinweis) ankündigen. Während dieser Frist bleibt die bisherige Version der API grundsätzlich nutzbar, sofern dies technisch zumutbar ist.
2.6 Tenera Systems ist berechtigt, veraltete API-Versionen nach Ablauf der Ankündigungsfrist einzustellen („Deprecation“). Ein Anspruch auf den dauerhaften Betrieb bestimmter API-Versionen oder Funktionalitäten besteht nicht.
2.7 Von der Ankündigungsfrist ausgenommen sind Änderungen, die zur Abwehr akuter Sicherheitsrisiken, zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder zur Aufrechterhaltung der Systemsicherheit zwingend erforderlich sind; in diesen Fällen wird Tenera Systems den Kunden unverzüglich informieren
3.1 Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Tenera Systems kommt ausschließlich durch die Annahme eines schriftlichen oder in Textform (z. B. E-Mail) übermittelten Angebots von Tenera Systems zustande. Die Übersendung eines unverbindlichen Angebots stellt noch keinen Vertragsschluss dar.
3.2 Die AGB werden Bestandteil des Vertrages, sobald im Angebot auf sie Bezug genommen wird oder der Kunde sie im Rahmen des Bestell- bzw. Angebotsprozesses erhält. Mit Annahme des Angebots bestätigt der Kunde, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und diese Vertragsbestandteil werden.
3.3 Nimmt der Kunde ein Angebot mit Änderungen, Ergänzungen oder Vorbehalten an, kommt ein Vertrag erst zustande, wenn Tenera Systems diesen Änderungen ausdrücklich zustimmt. Ein Schweigen von Tenera Systems gilt nicht als Annahme.
3.4 Tenera Systems behält sich vor, Vertragsangebote nicht anzunehmen, sofern Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung, unklare Berechtigungsverhältnisse oder einen Verstoß gegen geltendes Recht vorliegen.
3.5 Vor Vertragsschluss besteht kein Anspruch des Kunden auf Einrichtung eines Nutzerkontos oder Freischaltung eines Zugangs zur Plattform. Tenera Systems ist berechtigt, Registrierungsanfragen, Anmeldeversuche oder Zugangsanforderungen vor Vertragsschluss nach eigenem Ermessen abzulehnen, insbesondere bei Zweifeln an der Identität des Kunden, an der Bonität, an der Berechtigung oder bei Risiken einer missbräuchlichen oder rechtswidrigen Nutzung.
4.1 Tenera Systems stellt dem Kunden die Plattform für die Dauer des Vertrages gemäß der Funktionsbeschreibung in § 2 über das Internet bereit. Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung sowie die vom Kunden bereitzustellende Systemumgebung ergeben sich aus § 6.
4.2 Die Plattform wird in einer professionellen Cloud-Infrastruktur innerhalb Deutschlands betrieben. Das Hosting erfolgt ausschließlich in Rechenzentren eines zertifizierten externen Dienstleisters. Leistungserfüllungsort und maßgeblicher Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums, über dessen Netzanschluss die Plattform das öffentliche Internet erreicht. Ab dem Übergabepunkt trägt der Kunde das Risiko von Verzögerungen, Störungen oder Datenverlusten auf dem Übertragungsweg.
4.3 Verfügbarkeit und Support von Tenera richten sich nach § 7 dieser AGB.
4.4 Tenera Systems ist berechtigt, zur Behebung technischer Störungen vorübergehende Umgehungslösungen (Workarounds) bereitzustellen, sofern diese die vertragsgemäße Nutzung der Plattform ermöglichen oder wiederherstellen. Das Bereitstellen eines Workarounds gilt als ausreichende Nacherfüllung, solange die Funktionsfähigkeit im vertraglich vereinbarten Umfang gewährleistet bleibt.
4.5 Tenera Systems kann ausgewählten Kunden unverbindlich Zugang zu Beta-, Pilot- oder Preview-Funktionen gewähren. Diese Funktionen können unvollständig sein, von der regulären Leistungsbeschreibung abweichen oder Fehler enthalten und sind nicht für den produktiven Einsatz bestimmt. Für Beta-, Pilot- oder Preview-Funktionen bestehen keine Zusicherungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Funktionalität oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Service-Level-Zusagen gemäß § 7 finden auf diese Funktionen keine Anwendung. Die Nutzung solcher Funktionen erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko des Kunden. Die Haftung von Tenera Systems richtet sich auch für Beta-, Pilot- oder Preview-Funktionen ausschließlich nach § 10 dieser AGB. Tenera Systems ist berechtigt, Beta-, Pilot- oder Preview-Funktionen jederzeit zu ändern, einzuschränken oder ohne Vorankündigung einzustellen.
4.6 Tenera Systems kann dem Kunden Online-Hilfen oder unterstützende Hinweise zur Nutzung der Plattform bereitstellen. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Form, einen bestimmten Umfang oder die Bereitstellung einer vollständigen technischen oder nutzerorientierten Dokumentation besteht nicht. Die Dokumentation kann digital bereitgestellt und fortlaufend aktualisiert werden; ein Anspruch auf eine Dokumentation in gedruckter Form besteht nicht.
4.7 Onboarding-, Schulungs- oder Implementierungsleistungen sind nicht Bestandteil der Bereitstellung der Plattform, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Der Umfang etwaiger Zusatzleistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
5.1 Tenera Systems räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Die Nutzung ist ausschließlich den vom Kunden benannten Nutzern gestattet. Darüberhinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht.
5.2 Sämtliche Rechte an der Plattform – einschließlich Urheberrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse, Datenbankrechte, Know-how und sonstige Schutzrechte – stehen ausschließlich Tenera Systems oder ihren Lizenzgebern zu. Dies gilt auch für Weiterentwicklungen, Updates, neue Module oder funktionale Erweiterungen.
5.3 Inhalte, Daten und Dokumente, die der Kunde oder seine Nutzer in die Plattform einstellen (“Kundendaten”), verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt Tenera Systems ein einfaches, weltweites Nutzungsrecht an den Kundendaten ein, soweit dies für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist (z. B. Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung, technische Replikation, Backups). Eine Nutzung darüber hinaus erfolgt nicht. Der Kunde sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den Kundendaten verfügt und berechtigt ist, diese Nutzungsrechte einzuräumen.
5.4 Tenera Systems ist berechtigt, Daten, die aus der Nutzung der Plattform entstehen, in anonymisierter oder aggregierter Form zu verwenden, weiterzuentwickeln oder auszuwerten, sofern die Daten nicht auf einzelne Nutzer oder Unternehmen rückführbar sind. Dies umfasst insbesondere die Verbesserung der Plattform, statistische Auswertungen und die Entwicklung neuer Funktionen oder Benchmarks.
5.5 Tenera Systems ist berechtigt, zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Plattform technische Daten, Nutzungsmetadaten und Logdaten zu erheben und zu analysieren. Dies umfasst insbesondere Ladezeiten, Stabilitätsdaten, Fehlerberichte und Systemaufrufe. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnistatbestände verarbeitet.
5.6 Tenera Systems ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden für Referenzzwecke zu verwenden (Website, Präsentationen, Angebotsunterlagen), sofern der Kunde zuvor in Textform zugestimmt hat. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Unberührt bleibt das Recht von Tenera Systems, anonymisierte Leistungs- oder Projektdarstellungen zu verwenden.
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von Tenera Systems bereitgestellten Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Kunde stellt sicher, dass Zugangsdaten – insbesondere Passwörter – geheim gehalten und nicht an Dritte weitergegeben werden. Passwörter dürfen nicht an Orten gespeichert oder hinterlegt werden, die Dritten einen Zugriff ermöglichen. Vermutet der Kunde, dass Dritte Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben, ist das betreffende Passwort unverzüglich zu ändern und Tenera Systems zu informieren. Der Kunde verpflichtet sämtliche seiner Nutzer, diese Sicherheitsanforderungen einzuhalten.
6.2 Der Kunde ist für die Verwaltung seiner Nutzerkonten verantwortlich. Jeder Nutzeraccount ist dauerhaft einer einzelnen, namentlich benannten natürlichen Person zuzuordnen. Eine Pseudonymisierung ist zulässig, sofern die interne eindeutige Zuordnung gewährleistet bleibt. Nutzeraccounts sind personenbezogen, nicht übertragbar und dürfen nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsberechtigungen zu vergeben, zu ändern oder zu löschen und sicherzustellen, dass Nutzer die Plattform nur im zulässigen Umfang verwenden.
6.3 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingesetzten Endgeräte, Betriebssysteme, Webbrowser oder – sofern genutzt – eigenen Systeme zur API-Anbindung den aktuellen technischen Standards entsprechen und sich in einer vom jeweiligen Hersteller unterstützten Version befinden. Für Browserzugriffe sind ausschließlich aktuelle und gängige Browser in einer jeweils unterstützten Version zu verwenden. Für die Nutzung der Plattform ist zudem eine stabile und ausreichend leistungsfähige Internetverbindung erforderlich. Für API-Nutzungen trägt der Kunde die Verantwortung für die Einrichtung, Konfiguration und Sicherheit der eigenen Systeme sowie für deren Kompatibilität mit der von Tenera Systems bereitgestellten API.
6.4 Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm oder seinen Nutzern eingestellten Inhalte und Daten keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Dies betrifft insbesondere Datenschutz-, Arbeits-, Steuer-, Vergabe-, Compliance- oder Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit Bescheinigungen und Nachunternehmerdaten.
6.5 Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm auf der Plattform verarbeiteten Daten. Tenera Systems ist nicht verpflichtet, Inhalte auf ihre rechtliche oder inhaltliche Korrektheit zu prüfen.
6.6 Dem Kunden ist es untersagt, die Plattform missbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, Sicherheitsmechanismen zu umgehen, schädliche Software einzuschleusen, ohne vorherige Zustimmung von Tenera Systems Last- oder Penetrationstests durchzuführen oder automatisierte Skripte oder Bots einzusetzen. Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich zu eigenen geschäftlichen Zwecken zulässig; eine Nutzung für oder im Auftrag Dritter ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Handlungen, die die Integrität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Plattform beeinträchtigen oder stören, sind untersagt.
6.7 Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Plattform nicht gegen anwendbare Exportkontrollbestimmungen, Sanktionsvorschriften oder sonstige gesetzliche Vorgaben verstößt, soweit diese in seinem Einflussbereich liegen.
6.8 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Fehlersuche und Störungsbehebung aktiv mitzuwirken. Hierzu gehört insbesondere die Bereitstellung aller für die Analyse erforderlichen Informationen, Fehlerbeschreibungen und Unterlagen. Der Kunde benennt Tenera Systems mindestens einen qualifizierten Ansprechpartner mit Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, der berechtigt ist, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder diese unverzüglich herbeizuführen. Änderungen dieser Ansprechpartner sind unverzüglich in Textform mitzuteilen. Sachmängel oder Störungen sind Tenera Systems unverzüglich nach Kenntniserlangung in nachvollziehbarer Form mitzuteilen.
6.9 Der Kunde stellt Tenera Systems von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine Nutzer geltend gemacht werden. Der Kunde ist für sämtliche Handlungen verantwortlich, die über seinen Kundenaccount oder die Nutzeraccounts seiner Nutzer erfolgen, sofern der Kunde oder seine Nutzer die missbräuchliche Nutzung zu vertreten haben. Dies gilt auch für Handlungen unbefugter Dritter, wenn diese sich aufgrund einer vom Kunden oder seinen Nutzern zu vertretenden Pflichtverletzung (z. B. Weitergabe des Passworts, fehlende Geheimhaltung, offensichtlich unsichere Passwörter) Zugang verschafft haben. Dies gilt nicht, soweit die missbräuchliche Nutzung auf einer von Tenera Systems zu vertretenden Sicherheitslücke oder Pflichtverletzung beruht.
7.1 Tenera Systems stellt die Plattform mit einer jährlichen durchschnittlichen Verfügbarkeit von 99 % bereit. Hiervon ausgenommen sind angekündigte Wartungszeiten und Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Tenera Systems. Für Ausfälle, die im öffentlichen Internet, in der Infrastruktur des Kunden oder bei Telekommunikationsanbietern entstehen, übernimmt Tenera Systems keine Verantwortung.
7.2 Tenera Systems führt regelmäßige Wartungsarbeiten zur Sicherstellung von Sicherheit, Stabilität und Leistungsfähigkeit der Plattform durch. Wartungsmaßnahmen, die zu Einschränkungen führen können, werden dem Kunden rechtzeitig angekündigt, soweit dies möglich ist. Kurzfristige Wartungen zur Beseitigung kritischer Sicherheitsrisiken können ohne Vorankündigung erfolgen; der Kunde wird in diesem Fall so früh wie möglich informiert.
7.3 Der Kunde meldet Störungen unverzüglich nach deren Feststellung an die von Tenera Systems benannte Supportstelle. Die Meldung muss eine nachvollziehbare Beschreibung der Störung enthalten, einschließlich Zeitpunkt, Funktionsbereich, beobachteter Auswirkungen sowie bisheriger Schritte des Kunden. Unvollständige oder verspätete Meldungen können zu Verzögerungen bei der Fehlerbehebung führen.
7.4 Der technische Support steht dem Kunden von Montag bis Freitag, jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr (MEZ/MESZ), mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von Tenera Systems, zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten eingehende Meldungen gelten als zu Beginn des nächsten Supportfensters eingegangen.
7.5 Tenera Systems ist berechtigt, technische Workarounds oder alternative Nutzungsmöglichkeiten bereitzustellen, wenn hierdurch die wesentliche Nutzbarkeit der Plattform vorübergehend wiederhergestellt werden kann. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Art der Fehlerbehebung besteht nicht.
7.6 Die Verfügbarkeitszusage gilt nicht für Störungen oder Ausfälle, die verursacht werden durch unsachgemäße Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine Nutzer, fehlende Mitwirkung des Kunden, Nutzung nicht unterstützter oder veralteter Browser oder Betriebssystemversionen, technische Probleme in der IT-Umgebung des Kunden, Drittservices, externe Integrationen oder Systeme, die außerhalb des Einflussbereichs von Tenera Systems liegen, höhere Gewalt.
7.7 Während kostenloser Testphasen oder sonstiger unentgeltlicher Nutzung bestehen keine Ansprüche auf bestimmte Verfügbarkeiten und Reaktionszeiten.
8.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot von Tenera Systems. Die Preise können sich nach der Anzahl der Nutzer, nach gebuchten Modulen, nach Projektvolumen oder nach anderen im Angebot definierten Parametern bemessen. Alle Preisangaben verstehen sich als Nettoangaben zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
8.2 Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, erfolgt die Abrechnung jährlich im Voraus. Nutzungsabhängige oder variable Entgeltbestandteile können monatlich oder nach Abschluss des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt werden.
8.3 Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät mit Ablauf dieser Frist automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
8.4 Preisanpassungen richten sich nach § 14 Abs. 4 dieser AGB.
8.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche oder Mängel zurückzuhalten, es sei denn, diese Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder von Tenera Systems anerkannt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit der zugrunde liegende Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
8.6 Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Tenera Systems berechtigt, nach Ankündigung und Fristsetzung, den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren. Die Sperre wird aufgehoben, sobald alle offenen Beträge vollständig bezahlt wurden. Die Pflicht zur Zahlung bleibt während der Sperre bestehen.
8.7 Rechnungen werden ausschließlich in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail oder über ein elektronisches Rechnungsportal, übermittelt. Der Kunde akzeptiert die elektronische Form als ordnungsgemäße Rechnungserteilung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben.
8.8 Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das im Angebot oder in der Rechnung angegebene Konto von Tenera Systems. Weitere Zahlungsmethoden werden nur angeboten, sofern sie im Angebot ausdrücklich benannt sind oder gesondert in Textform vereinbart wurden. Tenera Systems ist nicht verpflichtet, alternative Zahlungsmethoden bereitzustellen.
8.9 Skonto wird nicht gewährt. Wurden dem Kunden Rabatte gewährt, so gelten diese jeweils nur für den ersten Abrechnungszeitraum. Sie gelten ausdrücklich nicht für etwaige Vertragsverlängerungen und/oder Lizenzerweiterungen.
8.10 Schulungen, Implementierungsleistungen, individuelle Konfigurationen oder sonstige professionelle Dienstleistungen sind nicht Bestandteil des Nutzungsentgeltes und werden gesondert vergütet. Es gilt jeweils die im Angebot oder der Einzelvereinbarung definierte Vergütung und Fälligkeit.
9.1 Der Vertrag beginnt mit dem im Angebot angegebenen Datum oder – falls kein Datum genannt ist – mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Kunden.
9.2 Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, wird der Vertrag für eine anfängliche Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Er verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von einer der Parteien in Textform gekündigt wird.
9.3 Eine ordentliche Kündigung einzelner Module oder Leistungspakete ist nur möglich, sofern dies im Angebot ausdrücklich vorgesehen ist. Unabhängig davon kann der Kunde eine Reduktion der gebuchten variablen Leistungsumfänge („Downgrade“) vornehmen, sofern dies im jeweiligen Angebot oder Tarifmodell vorgesehen ist. Ein Downgrade führt nicht zu einer Beendigung des Vertrages und wird - sofern nicht anders vereinbart - jeweils zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam. Ein Anspruch auf Downgrades besteht nicht; Tenera Systems kann Bedingungen für Umfang, Häufigkeit oder Mindestnutzungsvolumen festlegen.
9.4 Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit einer fälligen Zahlung in Verzug bleibt, die Plattform missbräuchlich nutzt oder gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wegen schwerwiegender Sicherheits- oder Datenschutzrisiken unzumutbar ist.
9.5 Mit Wirksamkeit der Kündigung endet das Nutzungsrecht des Kunden. Der Zugang zur Plattform kann durch Tenera Systems ab dem Kündigungsdatum gesperrt werden. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit bleibt unberührt, sofern die Kündigung nicht aus einem von Tenera Systems zu vertretenden wichtigen Grund erfolgt.
9.6 Der Kunde ist berechtigt, seine Kundendaten bis zum Ende der Vertragslaufzeit über die bereitgestellten Exportfunktionen zu sichern. Tenera Systems unterstützt den Kunden auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung bei der Datenextraktion.
9.7 Tenera Systems löscht Kundendaten nach Ablauf von dreißig Tagen nach Vertragsende, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde. Nach Löschung der Daten besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung.
10.1 Tenera Systems haftet ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB.
10.2 Tenera Systems haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Tenera Systems, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.3 Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Tenera Systems nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.4 Tenera Systems haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechungen, Umsatzverluste oder sonstige reine Vermögensschäden.
10.5 Tenera Systems übernimmt keine Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Zulässigkeit von Daten, Dokumenten, Bescheinigungen, Erklärungen oder sonstigen Inhalten, die der Kunde oder dessen Nutzer oder Dritte in die Plattform einstellen. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Kunden.
10.6 Für den Verlust von Daten haftet Tenera Systems nur, soweit der Verlust durch eine schuldhafte Pflichtverletzung von Tenera Systems verursacht wurde und auch bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den Aufwand beschränkt, der erforderlich ist, die Daten aus den vom Kunden bereitgestellten oder von Tenera Systems im Auftrag des Kunden angefertigten Sicherungskopien wiederherzustellen. Die Verantwortung für die regelmäßige und dem Risiko angemessene Sicherung der vom Kunden auf der Plattform verarbeiteten Daten liegt beim Kunden.
10.7 Tenera Systems ist berechtigt, Inhalte oder Dateien, die gegen gesetzliche Vorgaben oder gegen diese AGB verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen, nach eigenem Ermessen zu sperren oder zu löschen. Dies gilt insbesondere bei offensichtlich rechtswidrigen oder sicherheitsrelevanten Inhalten. Tenera Systems wird den Kunden hierüber informieren, soweit gesetzlich zulässig.
10.8 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.9 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aufgrund vorsätzlichen Verhaltens sowie Ansprüche aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11.1 Während einer kostenlosen Testphase oder sonstigen unentgeltlichen Nutzung der Plattform bestehen keine Ansprüche auf Mängelgewährleistung oder bestimmte Verfügbarkeiten. Tenera Systems stellt die Plattform in solchen Zeiträumen ohne Zusicherung bestimmter Funktionen, Ergebnisse oder Leistungsmerkmale bereit; die Nutzung erfolgt ausschließlich „as is“.
11.2 Tenera Systems behebt technische Fehler der Plattform im Rahmen der bestehenden Support- und SLA-Regelungen gemäß § 7. Ein technischer Fehler liegt vor, wenn die Plattform die in der Leistungsbeschreibung wesentlichen Funktionen nicht oder nur erheblich eingeschränkt erbringt. Die Fehlerbehebung kann auch durch die Bereitstellung einer neuen Version, eines Updates oder einer zumutbaren technischen Umgehungslösung erfolgen, sofern hierdurch die vertragsgemäße Nutzung wiederhergestellt wird.
11.3 Keine Mängel sind insbesondere Störungen, die durch nicht unterstützte oder veraltete Browser oder Systemumgebungen verursacht werden, durch unsachgemäße Nutzung der Plattform entstehen oder auf fehlender Mitwirkung des Kunden beruhen, geringfügige Funktionsabweichungen, die die Nutzung der Plattform nicht wesentlich beeinträchtigen, sowie Störungen aufgrund von Hardware-, Netzwerk- oder Internetproblemen im Einflussbereich des Kunden.
11.4 Änderungen an Funktionen, Modulen, Benutzeroberflächen oder Systemkomponenten, die im Rahmen der Weiterentwicklung der Plattform erfolgen und den vertraglich zugesicherten Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar. Ein Anspruch auf die Bereitstellung oder Fortführung bestimmter Funktionen oder Module besteht nur, wenn diese im Angebot oder der Leistungsbeschreibung ausdrücklich zugesichert sind.
11.5 Gelingt es Tenera Systems nicht, einen gemeldeten technischen Fehler, der die wesentlichen Funktionen der Plattform erheblich beeinträchtigt, trotz angemessener Bemühungen innerhalb einer für den Kunden zumutbaren Frist zu beheben, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Weitergehende Mängelrechte bestehen nicht.
12.1 Verarbeitet der Kunde personenbezogene Daten auf der Plattform, handelt Tenera Systems als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO und stellt sicher, dass er über sämtliche hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen verfügt.
12.2 Die Nutzung der Plattform setzt den Abschluss eines gemäß Art. 28 DSGVO erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrages voraus. Die jeweils gültige Fassung der AVV ist abrufbar unter: https://tenera.io/avv. Die AVV wird mit Abschluss des Plattformvertrages automatisch Vertragsbestandteil, ohne dass es einer gesonderten Erklärung oder Unterzeichnung bedarf. Der Kunde bestätigt mit Annahme des Angebots, die AVV gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB, dem Angebot oder sonstigen vertraglichen Regelungen und der AVV gehen die Bestimmungen der AVV vor. Der Auftragsverarbeitungsvertrag regelt insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Datenverarbeitung, Kategorien betroffener Personen und Daten sowie die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
12.3 Tenera Systems trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO, um personenbezogene Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust, Veränderung, unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugriff zu schützen. Die Maßnahmen berücksichtigen den Stand der Technik, die Implementierungskosten, die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schweregrade möglicher Risiken.
12.4 Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen des zwischen den Parteien geltenden Auftragsverarbeitungs-vertrages Die Rechte und Pflichten der Parteien - einschließlich Informations-pflichten und etwaiger Widerspruchsrechte - ergeben sich ausschließlich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
12.5 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten rechtmäßig zu erheben und zu verarbeiten sowie die betroffenen Personen im gesetzlich erforderlichen Umfang zu informieren. Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Plattform erfolgt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
12.6 Die Löschung personenbezogener Daten nach Vertragsende richtet sich nach den Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrages und den Bestimmungen des § 9 dieses Vertrages. Ein Anspruch auf Herausgabe oder Übermittlung von Daten in einem bestimmten Format besteht nur, sofern dies ausdrücklich im Auftragsverarbeitungsvertrag oder im Angebot vereinbart ist.
12.7 Tenera Systems informiert den Kunden unverzüglich über Datenschutzverletzungen im Sinne von Art. 4 Nr. 12 DSGVO, soweit diese personenbezogene Daten des Kunden betreffen und eine Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO auslösen.
13.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieses Vertrages erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter sich aus ihrer Natur oder den Umständen ihrer Offenlegung ergibt. Hierzu gehören insbesondere technische, wirtschaftliche und organisatorische Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Vertragskonditionen, Kundendaten sowie sicherheitsrelevante Informationen zur Plattform.
13.2 Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und der Dritte einer gleichwertigen Geheimhaltungsverpflichtung unterliegt. Die empfangende Partei trägt die Verantwortung dafür, dass auch von ihr eingeschaltete Erfüllungsgehilfen diese Verpflichtungen einhalten.
13.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diesen Vertrag allgemein bekannt sind oder werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, bevor sie sie erhalten hat, die sie rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung erhalten hat oder die die empfangende Partei unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der anderen Partei entwickelt hat. Die Geheimhaltungspflicht gilt ferner nicht, soweit eine Offenlegung aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zwingend erforderlich ist. Die betroffene Partei informiert die andere Partei hierüber unverzüglich, soweit dies rechtlich zulässig ist.
13.4 Erkennt eine Partei eine unbefugte Offenlegung oder Nutzung vertraulicher Informationen, hat sie die andere Partei unverzüglich zu informieren und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Offenlegung oder unbefugte Nutzung zu verhindern.
13.5 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Dauer dieses Vertrages sowie für einen Zeitraum von drei Jahren über dessen Beendigung hinaus. Für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gilt die Schutzdauer nach Maßgabe des Geschäftsgeheimnisgesetzes.
13.6 Nach Beendigung des Vertrages sind vertrauliche Informationen auf Verlangen der offenlegenden Partei zu löschen, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen und die Löschung technisch möglich und zumutbar ist. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
14.1 Tenera Systems ist berechtigt, diese AGB sowie die Leistungsbeschreibung mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern hierfür ein berechtigtes Interesse besteht. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn gesetzliche oder regulatorische Anforderungen eine Anpassung erforderlich machen, technische Weiterentwicklungen oder Sicherheitsanforderungen dies notwendig machen, der Leistungsumfang der Plattform erweitert oder eingeschränkt wird, bestehende Regelungen präzisiert werden müssen oder neue Module, Dienste oder Abrechnungsmodelle eingeführt werden.
14.2 Änderungen gemäß Absatz 1 werden dem Kunden in Textform mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Die Mitteilung enthält den vollständigen Inhalt der Änderungen sowie den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens.
14.3 Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb der genannten Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. In der Änderungsmitteilung weist Tenera Systems den Kunden auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hin. Widerspricht der Kunde fristgerecht, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen außerordentlich in Textform zu kündigen.
14.4 Preisänderungen für laufende Verträge sind nur mit Wirkung zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode zulässig. Tenera Systems wird den Kunden mindestens sechs Wochen vor der Wirksamkeit einer Preisänderung in Textform informieren. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preisänderung außerordentlich in Textform zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gelten die neuen Preise als akzeptiert.
14.5 Änderungen, die für den Kunden unzumutbare Nachteile zur Folge hätten, sind ausgeschlossen. Eine Änderung ist insbesondere dann unzumutbar, wenn sie den Kern des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs wesentlich verändert oder wirtschaftliche Nachteile für den Kunden begründet, die außerhalb dessen liegen, was bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu erwarten war.
15.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie rechtserhebliche Erklärungen der Parteien bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. Gesetzliche Formvorschriften bleiben hiervon unberührt.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
15.3 Der Kunde ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit der geltend gemachte Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
15.4 Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von Tenera Systems.
15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Tenera Systems.
15.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.7 Die Vertragssprache ist Deutsch.
15.8 Bei Abweichungen zwischen unterschiedlichen Sprachversionen dieser AGB ist die deutsche Fassung maßgeblich.